Unsere Rente als Migrantinnen in Deutschland
Mehr als 30 Mentorinnen und Teilnehmerinnen vom Projekt ,,Aliadas für den Berufseinstieg: Frauenempowerment & Arbeitsleben‘‘ nahmen am 21. Januar 2023 an unserem ersten Workshop im neuen Jahr teil. Besprochen wurde das deutsche Rentensystem und welche Rolle Migrantinnen in diesem spielen, welches von Gemma Garrido Garcia, Leiterin der Abteilung für Arbeit und Soziales der spanischen Botschaft in Deutschland. Damit nicht nur die Zielgruppe von diesem Workshop und dessen wichtigen Informationen profitieren, haben wir hier für dich alle wichtigen Tipps zusammengefasst.
Zu Beginn des Workshops, stellte Gemma uns die Website der Abteilung für Arbeit und Soziales vor, welche schon bereits viele wichtige Informationen auf spanisch zu unterschiedlichen Themen bereitstellt, unter anderem: de ersten Schritte die man beachten sollte, bevor man nach Deutschland zieht und auch die ersten Schritte in Deutschland; Arbeitssuche; Arbeiten in Deutschland oder auch was man bei der Rückkehr nach Spanien. Des weiteren finden sich auch ein Leitfaden und viele leehrreiche Videos auf deren Website oder auch Facebookseite (@Consejeria de Trabajo Alemania). Auch, wenn die dortigen Informationen an spanische Bürger*innen gerichtet sind, können weitere spansichsprechende Personen davon profitieren.
Inhaltlich ging es weiter, mit der Vorstellung der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, welche in Deutschland ein lange Geschichte hat und im Jahr 1883 seinen Ursprung hat. Zur Sozialversicherung gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch. Die Sozialversicherung ist eine Mischform aus Versicherung (Finanzierung durch Beiträge), Versorgung (Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten) und Fürsorge (Leistungen zur Rehabilitation).
Einen Überlick über den Beitrag, den du für diese Versicherungen leistest, findest du auf deinen Lohnabrechnungen. Im Falle der deutschen Rentenversicherung, welche im Rahmen des Workshops besonders intensiv besprochen wurde, beträgt die abzugebende Leistung 18,60%, welche verteilt jeweils zu 50% von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in übernommen werden. Auch bereits bei einem Minijob, ist der*die Arbeitgeber*in dazu verpflichtet 3,6% zu deiner Rente beizusteuern.
Wenn du beabsichtigst länger in Deutschland zu sein und hier zu arbeiten, dann ist es von Vorteil, wenn du über folgende Perioden innerhalb des Systems und dessen Funktionalitäten bescheid weißt:
1) Einerseits Zeitperioden, in denen Beiträge generiert werden, die dazu beitragen, die generische Karenzzeit (mindestens 60 Monate) zu erreichen, die für den Zugang zu verschiedenen Renten wie der Altersrente erforderlich ist. Durch diese Zeitperioden erhöht sich auch die Höhe unserer Rente. Dies gilt für Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung oder Selbständigkeit in Deutschland, Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten zweieinhalb/drei Lebensjahren, Zeiten der Wahrnehmung von ALG I sowie vom Zuschuss bei Krankheit, Arbeitsunfall oder Rehabilitation, Wehr- oder Sozialdienstzeiten und Zeiten der Betreuung eines pflegebedürftigen Familienangehörigen ab Pflegegrad 2 (sofern Voraussetzungen erfüllt sind). Die in solchen Situationen generierten Löhne werden als obligatorische Löhne bezeichnet.
Die Zahlung freiwilliger Beiträge, der Beiträge nach Quotenübertragung oder Ehesplitting sowie Zeiten der Erwerbstätigkeit in anderen EU-/EWR-Staaten oder Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Letztere wirken sich jedoch nicht auf die Höhe unserer Rente aus, sondern ermöglichen uns lediglich das Erreichen der erforderlichen Mindestbeitragszeit.
2) Andererseits gibt es andere Situationen, die uns helfen, die für bestimmte vorzeitige Altersrente erforderliche besondere Schonfrist von 35 Jahren zu erreichen (z für die Erziehung von Kindern usw.). Diese können uns auch helfen, die erforderlichen Beiträge für die dauerhafte Invaliditätsrente in ihrer doppelten Modalität (absolut oder teilweise) zu erhalten, indem sie uns ermöglichen, den Betrachtungsrahmen zu erweitern, in dem 3 Beitragsjahre erforderlich sind. Einige der eben genannten Situationen werden auch berücksichtigt, um die für die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderliche spezifische Karenzzeit von 45 Jahren zu erreichen.
Konzentrieren wir uns auf die normale Altersrente und die Voraussetzungen für den Zugang dazu: man muss mindestens 60 Monate allgemeine Unterversorgung haben (Beiträge, auf die wir zuvor Bezug genommen haben), unter Berücksichtigung dieser müssen mindestens 12 Monate angegeben worden sein in Deutschland. Die restlichen erforderlichen Jahre können durch Beitragszeiten in anderen EU-/EWR-Staaten oder Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (z. B. Chile, Brasilien oder Uruguay), abgedeckt werden.
Sollten uns zur Deckung dieses Mangels keine ausreichenden Beiträge zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rentenversicherung, wobei es ratsam ist, sich vorher bei der hierfür zuständigen Stelle (Deutsche Rentenversicherung) beraten zu lassen.
Die den Entlassungs- bzw. Anrechnungszeiten gleichgestellten Zeiten, auf die wir in den vorangegangenen Absätzen Bezug genommen haben, sind: Studienzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres (für maximal 8 Jahre), Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld ab dem 01.01.2011, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Bezug von Krankengeld, Schutzzeiten für Schwangere sowie die Dauer der Meldung als Arbeitssuchend.
Jede*r hierzulande Einwohner*in kann anhand seines*ihres Rentenversicherungsverlaufs einsehen, wie Deutschland heute unter anderem über Erwerbszeiten im In- und Ausland, aber auch Studien- oder Kindererziehungszeiten verfügt. In den meisten Fällen werden Daten aus unserer Zeit in Deutschland fehlen, die wir im Rahmen einer so genannten „Kontenklärung“ bereitstellen müssen. Mit dem Ausfüllen dieses Formulars und dem Einreichen aller Belege übernimmt der DRV die fehlenden Stunden. Auf diese Weise teilen sie uns das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland, gekoppelt an unser Geburtsdatum, mit und wie viel Rente wir zu diesem Zeitpunkt erhalten, wenn wir bis jetzt weiter Beiträge leisten.
Die Altersrente wird bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bei der Rentenversicherungsanstalt unseres Wohnlandes beantragt. Sie muss ca. 3-4 Monate vor dem Pensionsantritt beantragt werden. Es ist sehr wichtig, dass dem DRV bereits alle notwendigen Informationen vorliegen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung unseres Antrags zu vermeiden.
Abschließend erläuterte uns Gemma die Methode des DRV zur Berechnung der Höhe der Rente. Dazu müssen 3 Faktoren berücksichtigt werden: A) Die gesetzliche Grundlage: die man erhält, indem man Jahr für Jahr unser eigenes Einkommen mit dem des Durchschnitts aller Arbeitnehmer*innen vergleicht. Für jedes Jahr, in dem die Beträge übereinstimmen, erhalten wir 1 Punkt. Wenn wir weniger als den Durchschnitt erhalten haben, sinkt der Prozentsatz und daher bleiben wir unter dem Punkt; Wenn wir mehr verdient haben, erhöht sich der Prozentsatz und wir erhalten etwas mehr als den Punkt. B) Der Wert des Punktes ändert sich jedes Jahr (2023 sind es 36,02 € für NRW). C) Schließlich müssen wir den Faktor für die Art der beantragten Rente berücksichtigen (die Altersrente hat den Faktor 1. Auf dieser Seite der DRV kann man die Rente durch Eingabe der Daten berechnen.
Wir danken Gemma, dass sie sich uns angeschlossen und so wertvolles Wissen geteilt hat, zusätzlich dazu, dass sie viele Fragen beantwortet und konkrete Fälle annimmt, um sie mit den betroffenen Menschen bilateral zu lösen. Wenn du als spanische Staatsbürger*in nach Deutschland kommst, um hier zu arbeiten oder zu leben, oder wenn du in Spanien gearbeitet hast und jetzt hier wohnst, kannst du dich zur Klärung von Fragen an der Abteilung für Arbeit und Soziales der spanischen Botschaft in Deutschland wenden. Wenn du in diesem Profil nicht passt, aber in Köln oder Umgebung lebst und Fragen hast, schreib uns unter info@aliadas.de. Wir versuchen zu beraten oder verweisen an eine geeignete Beratungsstelle vor Ort weiter!
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