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Das Deutsche Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht

Im Oktober wird gearbeitet und sich weitergebildet! Nach dem vergangenem Workshop am 08.10.2022 des Projektes “Aliadas für den Berufseinstieg: Frauenempowerment und Arbeitsleben” wo über Lebensläufe, Bewerbungen und dessen Prozessen gesprochen wurde, war dieses mal das wichtige Thema “deutsches Arbeitsrecht” an der Reihe. Unterstütz und geleitet wurde das Seminar von der deutsch-chilenischen Anwältin Pilar Paz Czoske.

Die bereits bekannte Vorstellungsrunde zwischen Teilnehmerinnen und Referentin wurde dieses mal etwas abwandelt. Die Frauen sollten neben der Vorstellung von einem Selbst auch den gelernten und oder als letzten ausgeübten Beruf nennen und auch schon bereits vorhandene Fragen formulieren.

Bereits zu anfang gestaltete Frau Czoske den Workshop sehr interaktiv. Um die Vorstellungen und eventuelles bereits vorhandenes Wissen bezüglich des deutschen Arbeitsrechts zu entlocken, sollten die Teilnehmerinnen durch Brainstorming den juristischen Bereich des Arbeitsrechtes beschreiben und identifzieren. Selbstverständlich wurde im Anschluss die offizielle juristische Einordnung und Defition des Arbeitsrechtes besprochen.

Im zweiten Teil des Seminars ging es ähnlich weiter, es wurde der Arbeitsbeginn und das Bewerbungsgespräch durch Theorie und Beispielen dargestellt. Zu aller erst stellte die Referentin die unterschiedlichen Arten einer Anstellung vor, denn es gibt unterschieden ob eine Person “eingestellt/ angestellt”, “selbstständig” ist oder auch als “Honorarkraft” arbeitet. Durch das erlente Verstädnis für die einzelnen “Vertrags-“ und “Arbeitsoptionen” ist jeder selbst in der Lage festzustellen, welche dieser Optionen die geeignetste für einen ist. Für die am Projekt teilnehmenden Frauen war es vorallem wichtig die rechtliche Situation während eines Bewerbungsprozesses und -gespräches zu lernen, da diese großteils noch keine Erfahrung mit dem deutschen Arbeitsleben geschweige dem Arbeitsrecht haben. Die Teilnehmerinnen lernten, welche Fragen und Informationen wirklich relevant für das Unternehmen/Arbeitgeber sind und welche persönliche Informationen nicht verlangt werden dürfen. Es wurde deutlich, dass die Personalabteilung nur personenbezogene Informationen erfragen darf, welche relevant für die zu besetzende Stelle sind. Im Bezug auf die Migration jemandes nach Deutschland, erlaubt es den Unternehmen, jedoch Informationen und Nachweise ob man Deutsch sprechen, lesen und schreiben kann und aber auch, ob eine aktuelle offizielle Arbeitsgenehmigung vorliegt. Ebenfalls ist es bei Arbeitgeber, welche einen religiösen Träger haben, wie Caritas auch erlaubt, dass diese nach der Konfession und auch dessen Nachweis fragen und einfordern.

Der nächste thematische Abschnitt des Workshops behandelte die Rechte und Pflichten innerhalb einer Anstellung. Es wurden Themen, wie Urlaub, Krankheitstage, Gehalt und viele weitere besprochen. Ein Tatsache, die viele der Teilnehmerinnen nicht bewusst war, war, dass im Falle eines langfristigen oder mehrfachen Ausfalls durch Krankheit, der länger als oder insgesamt mehr als 6 Wochen berträgt, der Arbeitsgeber verpflichtet ist, ein sogenanntes „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ anzubieten, um Krankheitszeiten in der Zukunft zu verringern. Unterlässt der Arbeitgeber ein solches Angebot und erklärt er in der Folge eine personenbedingte Kündigung, kann diese wegen fehlender Durchführung eines „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ unwirksam sein.

Und damit wurde der nächsten Themenblock eingeläutet – Verträge, beidseitige Kündigungsrechte – welches von den Teilnehmerinnen sehnlichst erwartet wurde, denn die meisten ihrer Anfangsfragen bei der Vorstellungsrunde bezogen sich auf genau diese Themen. Sie erfuhren über gesonderte Arbeitsrechte für Migrant*innen, das Kündigungsrecht und auch dem Arbeitsaufhebungsvertrag. Auch das gesonderte Arbeitsgericht wurde vorgestellt, welches bei einem Prozess, bzw. einem verlorem Prozess in erster Instanz für alle Arbeitsnehmer kostenfrei ist bzw. nur die eigenen entstandenen Kosten beglichen werden müssen.

Aus diesem erfolgreichem Seminar haben nicht nur die Teilnehmerinnen, sondern auch Aliadas als Verein vieles neues lernen können. Frau Czoske hat es geschafft komplexe juristische Sachverhalte des Arbeitsrechte einfach, alltagsnah und vor allem in der muttersprache der Teilnehmerinnen verständlich darzustellen. Wir bedanken uns sehr für diesen wichtigen Beitrag zu unserem Projekt und freuen uns jetzt schon sehnlichst auf die noch folgenden Seminare!

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